Ablauf und Umfang

Das Erstgespräch/Probatorische Sitzungen
Diese dienen der Abklärung der Symptomatik und einem ersten Verständnis von möglichen der Erkrankung zugrunde liegenden Ursachen sowie einem ersten Kennenlernen. Das Erstgespräch ist abrechnungstechnisch Teil der probatorischen Sitzungen. Sie können bis zu 5 probatorische Sitzungen wahrnehmen, bevor ein Therapievertrag vereinbart und Antrag bei der Beihilfe/ oder der privaten Krankenkasse gestellt wird.

Psychotherapie Umfang
Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann bis zu 80 Stunden umfassen und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Eine analytische Psychotherapie kann bis zu 240 Stunden umfassen bei bis zu 3 Terminen die Woche.

Abrechnung

Private Krankenkassen
haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfragt werden müssen. Manchmal ist eine Antragsstellung nicht erforderlich, dann wieder ist die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapien ausgeschlossen.

Beihilfeversicherte
Hier ist grundsätzlich die Einreichung eines Berichtes zum Therapieantrag notwendig, der von mir erstellt wird.

Privatzahler
Es gibt zunehmend Menschen, die eine Psychotherapie selbst finanzieren wollen. Hintergründe sind Unsicherheiten bezogen auf den Datenschutz oder mögliche Konsequenzen einer kassenfinanzierten Psychotherapie für aktuelle bzw. zukünftige Versicherungen. In diesem Falle vereinbaren wir einen festen Stundensatz.